Richtlinien für die Gewährung einer Familienförderung
Für jedes Kind, das ab dem 01.01.2009 geboren wird, gewährt die Marktgemeinde Mitterkirchen eine Förderung von insgesamt € 300,00. Der Betrag wird in Einkaufsgutscheinen gestaffelt nach Alter des Kindes in 2 Raten ausgegeben.
- Nach der Geburt: Einkaufsgutscheine im Wert von € 150,00
- Nach Schulbeginn: Einkaufsgutscheine im Wert von € 150,00
Voraussetzungen für die Gewährung dieser Förderung ist der Hauptwohnsitz des Kindes und mindestens eines Elternteils in Mitterkirchen.
Download:
Ansuchen um Familienförderung
Spielesommer
Angeboten wird eine 4-wöchige Sommerbetreuung für 3-10 jährige Kinder in der Volksschule Mitterkirchen.
Bedarfserhebung_Spielesommer_für_Eltern_und_Kooperationsgemeinden_2023.pdf (0.3 MB)
Tagesmütter
Die derzeitig zuständige Tagesmutter für Mitterkirchen kann beim Verein Aktion Tagesmütter (Telefon: +43 7262 53310) erfragt werden.
Mutterberatung
Die IGLU Eltern-Mutterberatung in 4310 Mauthausen, Poschacherstr. 3, Tel. 0664/6007267606, ist ein kostenloses Angebot der Bezirkshauptmannschaft, Perg, für den gesamten Bezirk. Wir unterstützen, begleiten und beraten Eltern und Alleinerziehende in den ersten 3 Lebensjahren. Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin, oder besuchen Sie eines unserer Angebote.
Eltern-Mutterberatung: jeden 1., 3. und 5. Montag im Monat von 14:00 – 16:00
Spielstube (ab 1 Jahr): jeden Donnerstag von 14:00 – 17:00
IGLU_EMB_Wolken_A4_hoch_B.PDF (0.68 MB)