Richtlinien für die Gewährung einer Familienförderung
Für jedes Kind, das ab dem 01.01.2009 geboren wird, gewährt die Marktgemeinde Mitterkirchen eine Förderung von insgesamt € 300,00. Der Betrag wird in Einkaufsgutscheinen gestaffelt nach Alter des Kindes in 2 Raten ausgegeben.
- Nach der Geburt: Einkaufsgutscheine im Wert von € 150,00
- Nach Schulbeginn: Einkaufsgutscheine im Wert von € 150,00
Voraussetzungen für die Gewährung dieser Förderung ist der Hauptwohnsitz des Kindes und mindestens eines Elternteils in Mitterkirchen.
Download:
Ansuchen um Familienförderung
Spielesommer
Angeboten wird eine 4-wöchige Sommerbetreuung während der Ferienzeit für 3-10 jährige Kinder in der Volksschule Mitterkirchen.
Tagesmütter
Die derzeitig zuständige Tagesmutter für Mitterkirchen kann beim Verein Aktion Tagesmütter (Telefon: +43 7262 53310) erfragt werden.
Mutterberatung
Die ersten drei Lebensjahre sind für den Bindungsaufbau und die Entwicklung der Eltern-Kind-Beziehung prägend. Gerade am Anfang tauchen bei jungen Eltern viele Fragen und Unsicherheiten auf. Die IGLU-Eltern-/Mutterberatung bietet den Eltern Hilfestellung bei der Anpassung an das Neue und ist ein präventives Angebot für den gesamten Bezirk Perg.
IGLU_EMB_Wolken_A4_hoch_B.PDF (0.68 MB)
Alle Infos rund um die IGLU-Eltern-/Mutterberatung, sowie Kontakt und Öffnungszeiten finden Sie unter: Perg - IGLU-Eltern-/Mutterberatung (land-oberoesterreich.gv.at)