Duale Zustellung

Duale Zustellung

Ab 2023 gibt es die Möglichkeit der dualen Zustellung!


Elektronische Zustellung von Gemeindevorschreibungen, Bescheiden, Ermittlungsverfahren

Wir möchten Sie darüber informieren, dass es ab 2023 die Möglichkeiten geben wird Vorschreibungen, Bescheide und Ermittlungsverfahren auf elektronischem Wege zustellen zu lassen. 

Was bedeutet das für Sie?

Nachdem Sie uns Ihre Einwilligung geben, werden Ihnen o.a. Schriftstücke der Gemeinde auf elektronischem Wege zugestellt.

Sobald elektronische Post für Sie bereitsteht, werden Sie per E-Mail verständigt.

In der E-Mail befindet sich ein Link mit einem Passwort zum Download des Schriftstückes. 

Es bedarf keinerlei Registrierung oder merken von Zugangsdaten. 

Wird das Dokument von Ihnen jedoch nicht „elektronisch abgeholt“, wird es nach Ablauf einer Frist, postalisch zugestellt.


Dieses Service ist unkompliziert und völlig kostenlos!


Durch die elektronische Übermittlung von Schriftstücken können Verwaltungsabläufe optimiert werden, wodurch Zeit und Geld gespart werden kann. Zusätzlich tragen Sie zur Entlastung der Umwelt bei.




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Wie können Sie sich für die elektronische Zustellung anmelden?

Ihre Daten werden selbstverständlich nicht an Dritte weitergegeben. Genauere Infos zum Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage (www.mitterkirchen.at)   

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Einwilligungserklärung duale Zustellung (173 KB) - .PDF

05.12.2022 07:00